Fachgruppe Handwerk

Die Fachgruppe "Handwerk" im HGV ist ein Netzwerk von über 25 HGV-Handwerksbetrieben und Architekten.

Zur Mitgliedschaft in der Fachgruppe "Handwerk" ist eine separate Anmeldung erforderlich. Die Teilnahme an einzelnen Sitzungen "zum Reinschnuppern" ist selbstverständlich kostenlos und ausdrücklich erwünscht!

Bei Interesse benutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder setzen sich mit den untenstehenden Ansprechpartnern in Verbindung.

Fachgruppenleitung: Willi König (Garten-König GmbH)

Weitere Ansprechpartner: Udo Schmid (Schmid Markisen)


 

Geschäftsordnung der Fachgruppe "Handwerk"

Stand: 09/1989


§ 1 Ziele der Fachgruppe Handwerk

Renovierungs- und Sanierungsarbeiten sowie der Neubau von Häusern. Der Kunde hat den Vorteil, dass alles aus einer Hand, von hiesigen Betrieben, geplant und vom Arbeitsablauf her koordiniert wird. Konkurrenzangebote innerhalb der Gruppe sollten abgelehnt werden. Desweiteren soll die Zusammenarbeit zwischen den Handwerkern gefördert werden.

§ 2 Mitgliedschaft

Mitglied bei der HGV-Fachgruppe Handwerk (FG-HW) kann sein, wer als "produzierendes Handwerk direkt am Bau" tätig ist oder/sowie planerische Aufgaben für Baumaßnahmen jeglicher Art ausübt. Voraussetzung für die Mitgliedschaft bei der FG-HW ist auch die Mitgliedschaft im HGV Mössingen e.V.

§ 3 Neuaufnahme

Punkt 2 muss erfüllt sein.
Über evtl. Neuaufnahmen entscheidet die Handwerkerrunde. Nachdem die Gründungsmitglieder bereits einen zeitlichen sowie finanziellen Aufwand erbracht haben, müssen Neumitglieder evtl. mit einem einmaligen Eintrittsbeitrag rechnen. Über die Höhe dieses Beitrages entscheidet die Handwerkerrunde.

§ 4 Versammlungen und Beschlussfassung

Falls ein wichtiges Thema zur Diskussion und Entscheidung ansteht, können Versammlungen jederzeit - auch kurzfristig - von jedem Mitglied einberufen werden. Die in den Versammlungen gefassten Beschlüsse gelten als verbindlich, wenn die anwesenden Mitglieder diese mit einfacher Mehrheit beschlossen haben.

Bei Beschlüssen zur Geschäftsordnung muss eine schriftliche Einladung 4 Wochen vorher vorliegen und 1/3 der Mitglieder anwesend sein. Ansonsten wird auf den Stammtisch am 1.Montag des Monats zum Gedankenaustausch verwiesen

§ 5 Schriftführer

Grundsätzlich wird nach jeder Handwerkerrunde ein Protokoll gefertigt. Ein Schriftführer wird nicht benannt. Die Protokolle werden im Wechsel von den Mitgliedern gefertigt und verteilt.

§ 6 Kontaktadresse

Die Kontaktadresse dient als "Anlaufstelle" für Interessenten, d.h. sie wird auch in der Werbung genannt. Wenn sich ein Interessent bei der Kontaktadresse gemeldet hat und "An-, Umbau- bzw. Neubauabsichten jedwelcher Art hat, so muss sich die Kontaktadresse unverzüglich mit den in Frage kommenden Handwerkern ins Benehmen setzen. Siehe auch § 9.

§ 7 Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle ist für die allgemeine Organisation und Werbung zuständig. Sie wird von jeder Aktivität informiert und arbeitet eng mit der Kontaktadresse zusammen, welche wiederum mehr für die Projekte zuständig ist.
Die Geschäftsstelle wird im 2-jährigen Rhythmus gewählt.

§ 8 Kassenführer

Über einen Betrag in Höhe von 250,00 € können 2 dafür bestimmte Mitglieder, ohne dass dafür in der Handwerkerrunde abgestimmt wurde, entscheiden.
Die Kassenführer werden im 2-jährigen Rhythmus gewählt.

§ 9 Durchführung eines Projekts

Durch unsere Werbeaktionen sind Kontaktadresse sowie Mitgliedsbetriebe genannt. Entsprechend kann sich jeder Interessent direkt an Handwerker oder an die Kontaktadresse oder an den Architekten wenden.

Grundsätzlich muss der Angesprochene sofort mit jedem für dieses Projekt in Frage kommenden Handwerksbetrieb Kontakt aufnehmen um unverzüglich die für die Realisierung notwendigen Gespräche und Koordinierungsmaßnahmen abzuklären.

Der Handwerker, der voraussichtlich den größten Leistungsfall an dem Projekt hat, soll die weitere Koordination übernehmen. Eine entsprechende Aufwandsentschädigung kann dann im Angebot mit einkalkuliert werden.

Sollte der Umfang zu groß werden bzw. wird der Wunsch von Seiten des Interessenten geäußert, kann auch jederzeit ein Architekt mit diesem Projekt betreut werden.

Angebot: Der Interessent bekommt ein Angebot mit einer Gesamtsumme für den angefragten Leistungsumfang, wobei von jedem Gewerk der Leistungsumfang genau beschrieben wird. Das Gesamtangebot setzt sich also aus mehreren Einzelangeboten zusammen. Die Offenlegung der Einzelangebot erfolgt erst nach Auftragserteilung.
Gewährleistung: Entsprechend seinem Angebot übernimmt jeder Handwerker für seine Leistung eine Garantie.
Rechnungsstellung: Der Handwerker stellt seine Rechnung direkt an den Bauherrn, wobei der Koordinator immer eine Rechnungskopie zur Information erhält.

Der Koordinator bleibt bis zur Gesamtdurchführung des Projekts der zuständige Ansprechpartner.

Wenn ein Projekt über einen Architekten abgewickelt wird, übernimmt der Architekt - wie üblich - die Bauaufsicht etc.

Prinzipiell muss die Kontaktadresse und die Geschäftsstelle von möglichen Projekten informiert werden.

§ 10 Werbung und Werbeetat

Zur Sicherung des Werbeetats soll jedes Mitglied, welches durch die FG-HW zu einem AUftrag (auch EInzelauftrag) gekommen ist, 1% der Auftragssumme der gemeinsamen Kasse zuführen.

Ansonsten muss bei Bedarf, nach Abstimmung in der Versammlung, für die Werbung ein entsprechender Betrag von allen Mitgliedern gleichermaßen an die gemeinsame Kasse überwiesen werden.

§ 11 Austritt

Jedes Mitglied der FG-HW kann aus der Fachgruppe austreten, wobei der Austritt in schriftlicher Form beim HGV Mössingen, Postfach 1141, Fachgruppe Handwerk, erfolgen sollte.

Die bis zum Austritt geleisteten Zahlungen können nicht rückerstattet werden. Nicht erfolgte Zahlungen (trotz 3-maliger Mahnung) für gemeinsam festgelegte (Werbe-)Aktionen werden als Austritt aus der FG-HW gewertet. Etwaige zurückliegende Geldforderungen seitens der Fachgruppe erlöschen durch die Kündigung nicht.